Hinweise zur Übernahme bzw. Bezuschussung der Kursgebühr

 

1. Krankenkassen

Die Krankenkassen mit ihrem gesetzlichen Auftrag der Gesundheitsförderung haben im Leitfaden Prävention einheitliche Standards für die Qualität gesundheitsbezogener Präventionsangebote formuliert.

 

Anbieter müssen hohe fachliche, ausbildungsbezogene und berufliche Kriterien erfüllen, sowie ein streng an den Leitlinien orientiertes Kurskonzept einreichen, um ihre Kurse als Präventionskurse anerkannt zu bekommen. Ich bin als Kursleiterin für MBSR-Kurse von der Krankenkasse zertifiziert.

 

Der Vorteil für Sie: Mit der Anerkennung können Sie sich einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Außerdem können Sie sich auf ein geprüftes Maß an Qualität der Maßnahme verlassen. Sie erhalten bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von mindestens 75 €. Je nach Finanzierungsmodell der Präventionsangebote bzw. je nach laufendem Bonusprogramm Ihrer Krankenkasse gibt es im Einzelfall auch einen höheren Zuschuss. 


Tipp: Vergewissern Sie sich im Vorfeld des Kurses, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse den Kurs bezuschussen wird.

 

2. Arbeitgeber

Unternehmen dürfen pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 500,00 € steuerfrei für die Aufrechterhaltung der Gesundheit ausgeben. Arbeitnehmer können also bei Ihrem Arbeitgeber anfragen, ob er Ihnen einen MBSR-Kurs im Rahmen der Aufrechterhaltung der Gesundheit finanziert. Sprechen Sie dazu bitte Ihren Personalbetreuer bzw. HR-Business Partner an. Eine entsprechende Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie gerne von mir.

 

3. Gewerkschaften

Der MBSR/MBCT-Verband hat Vereinbarungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und ver.di abgeschlossen. Diese Gewerkschaften bieten den Mitarbeitern aller angeschlossenen Gewerkschaften, Betriebe und Unterorganisationen, die aus einer REHA kommen an, von der Verbandsseite einen MBSR Kurs auszuwählen und diesen zu finanzieren.

 

 

 

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